Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.03.2025
Abweisungen mangels Masse
22.04.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2023
29.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2019 bis zum 30.04.2020
30.04.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2018 bis zum 30.04.2019
07.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2017 bis zum 30.04.2018
30.04.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2016 bis zum 30.04.2017
03.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2015 bis zum 30.04.2016
28.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2014 bis zum 30.04.2015
11.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2014 bis zum 30.04.2015
20.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2013 bis zum 30.04.2014
18.05.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2013 bis zum 30.04.2014
05.08.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2012 bis zum 30.04.2013
02.08.2012
Neueintragungen